
7. Mai 2021: 7.500 Euro für jedes Tierheim
Ich werbe dafür, dass jedes Tierheim bzw. jeder Förderverein diesen Antrag so schnell wie möglich stellt - denn Schluss der Antragsfrist ist schon der 24. Mai.
Seit 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz, und die Tierheime leisten einen ganz konkreten und unschätzbaren Beitrag dafür. Für die Unterstützung von Tierheimen ist das jeweilige Bundesland zuständig. Trotzdem wurden im Bundeshaushalt 2021 im Etat von Bundesumweltministerin Svenja Schulze 5 Mio. Euro an „Corona-Hilfen für Tierheime“ in Form eines einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Bundeszuschusses in Höhe von jeweils 7.500 Euro für das Jahr 2021 beschlossen. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in bundesweit über 50 Prozent aller Tierheime die Spendeneinnahmen massiv gesunken und gleichzeitig müssen die Betriebskosten mit allem, was dem Wohl der Tiere und damit dem Tierschutz in den Heimen dient, verlässlich gedeckt werden.
Unsere Haupt- und Ehrenamtler in den Tierheimen leisten eine großartige Arbeit. Diese Arbeit zum Wohle der Tiere verdient unser aller Unterstützung und Respekt. Gerne bin ich bei der Antragstellung behilflich.
Hintergrund:
Am 24. April 2021 startete die Antragsfrist für dieses Programm befristet für vier Wochen: Unter diesem Link https://ptoutline.eu/app/tierheime können die Anträge gestellt werden und hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2021/Dokumente/2021_04_21_FAQ_Foerderung_Tierheime.pdf